DE - Landesrecht Bayern

Alle Rechtstexte

KommStaGebG: Gesetz über die kommunale Gliederung des Staatsgebiets (Bayerisches Kommunalgliederungsgesetz – KommStaGebG) Vom 24. Dezember 2005 (GVBl. S. 659) BayRS 1012-1-I (Art. 1–3)
KommStaGebG
Kommunale Beamte und Angestellte als ehrenamtliche Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit
Kommunale Beamte und Angestellte als ehrenamtliche Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit
Kommunale Partnerschaften
Kommunale Partnerschaften
Kommunales Wohnungswesen; Veräußerungen und Vermietungen unter Wert durch Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen
Kommunales Wohnungswesen; Veräußerungen und Vermietungen unter Wert durch Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen
Kommunalwahlen; Inanspruchnahme von Schulräumen für die Ermittlung der Wahlergebnisse
Kommunalwahlen; Inanspruchnahme von Schulräumen für die Ermittlung der Wahlergebnisse
KommWFP: Richtlinien für das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern
KommWFP
KommZG: Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555; 1995 S. 98) BayRS 2020-6-1-I (Art. 1–55)
KommZG
Konkordat zwischen seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern Vom 29. März 1924 (BayRS IV S. 190) BayRS 01-5-1-K/WK (§§ 1–2)
Konkordat zwischen seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern Vom 29. März 1924 (BayRS IV S. 190) BayRS 01-5-1-K/WK (§§ 1–2)
KonsultVer: Vereinbarung über ein Konsultationsverfahren zwischen der Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zur Umsetzung des Konnexitätsprinzips (Konsultationsvereinbarung – KonsultVer) Vom 21. Mai 2004 (GVBl. S. 218) BayRS 1102-11-S
KonsultVer
Konzept der 3sat-Telemedienangebote Onlineangebote 3sat.de und 3sat-Mediathek sowie Fernsehtextangebot 3satText
Konzept der 3sat-Telemedienangebote Onlineangebote 3sat.de und 3sat-Mediathek sowie Fernsehtextangebot 3satText
Konzept der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Durchführung der modularen Qualifizierung im fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (VV-FachV-Fw)
Konzept der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Durchführung der modularen Qualifizierung im fachlichen Schwerpunk...
Konzept der Phoenix-Telemedienangebote Onlineangebote Phoenix.de sowie Fernsehtextangebot Phoenix-Text
Konzept der Phoenix-Telemedienangebote Onlineangebote Phoenix.de sowie Fernsehtextangebot Phoenix-Text
Konzept des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Durchführung der modularen Qualifizierung (VV-ModQV-StMUK)
Konzept des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Durchführung der modularen Qualifizierung (VV-ModQV-StMUK)
Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (VV-FachV-VI)
Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (VV-FachV-VI)
Kooperationsmodell Hauptschule und Wirtschaftsschule
Kooperationsmodell Hauptschule und Wirtschaftsschule
KoordR: Richtlinien für die Bewältigung großräumiger Gefährdungslagen und anderer koordinierungsbedürftiger Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle
KoordR
Korrosionsschutz von Stahlbauten; TL/TP-KOR - Stahlbauten, Anhang E, Blatt 97 Beschichtungsstoffe auf Epoxidharz- und Polyurethangrundlage, schnellhärtend
Korrosionsschutz von Stahlbauten; TL/TP-KOR - Stahlbauten, Anhang E, Blatt 97 Beschichtungsstoffe auf Epoxidharz- und Polyurethangrundlage, schnellhärtend
KorruR: Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung
KorruR
KostBayFoR: Richtlinie über die Erstattung von Kosten, die im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen des BayernFonds nach dem BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz entstehen
KostBayFoR
Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip im Hinblick auf die Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums
Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip im Hinblick auf die Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums
Markierungen
Leseansicht