Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip im Hinblick auf die Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums
INHALT
Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip im Hinblick auf die Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums
- Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip im Hinblick auf die Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums
- 1. Grundlagen
- 2. Art der Kostenerstattung
- 3. Kostenausgleich für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (Konnexitätsrelevanter Anteil der Investitionsmaßnahmen)
- 3.1 Rechnerisch und tatsächlich verfügbare Raumkapazität
- 3.2 Demographie- und G9-bedingter Gesamt-Baubedarf
- 3.3 Projektion der Schülerzahlen auf das Schuljahr 2025/26 (Schülergesamtzahl)
- 3.4 Kostenausgleich für Bauwerkskosten bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten – der Höhe nach
- 3.5 Erstattung von dem Grunde nach nicht zuweisungsfähigen Kostengruppen
- 3.6 Kostensteigerungen
- 4. Verfahren bei Investitionsvorhaben
- 4.1 Bewilligungsbehörde
- 4.2 Antrag
- 4.3 Ausgleichszeitraum
- 4.4 Ermittlung der Höhe der Förderung und des konnexitätsbedingten Ausgleichs
- 4.5 Verwendungsnachweis
- 5. Zuweisungen für Mehraufwendungen bei der Schülerbeförderung
- 6. Aufwendungen für Lernmittel
- 7. Personalkosten an kommunalen Gymnasien
- 8. Inkrafttreten
- Anlagen
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