SQV
INHALT
Verordnung über die Anforderungen an die Strukturqualität in Einrichtungen und ihnen gleichgestellten Wohnformen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz (Strukturqualitätsverordnung - SQV)
- Verordnung über die Anforderungen an die Strukturqualität in Einrichtungen und ihnen gleichgestellten Wohnformen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz (Strukturqualitätsverordnung - SQV)
- § 1 Allgemeine Grundsätze
- § 2 Leitung
- § 3 Beschäftigte und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- § 4 Fachkräfte
- § 5 Anwesenheit von Fachkräften
- § 6 Fort- und Weiterbildung
- § 7 Persönliche Ausschlussgründe
- § 8 Wohnflächen und Ausstattung
- § 9 Räume zur besonderen Nutzung
- § 10 Bewegungsfreiheit
- § 11 Sanitäre Ausstattung
- § 12 Zugang zu Kommunikations- und Informationsmedien
- § 13 Ordnungswidrigkeiten
- § 14 Übergangsvorschriften
- § 15 Inkrafttreten
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