Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen (411.360) 
                
                
            INHALT
Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen
- Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen
 - § 1 Gegenstand
 - § 2 Zusammensetzung der Schulleitung und Aufteilung der Aufgaben, Kompetenzen und
 - § 3 Leitung der Schule
 - § 4 Teilautonomie
 - § 5 Zusammenarbeit mit Lehr- und Fachpersonen und weiteren Mitarbeitenden
 - § 6 Schulprogramm
 - § 7 Standortbestimmung
 - § 6 Abs. 3 in der Fassung von § 20 Ziff. 2 der Schülerinnen- und Schülerverordnung vom 27. 5. 2014 (wirksam seit 18. 8. 2014, SG 410.120).
 - § 8 Zuständigkeiten im pädagogischen Bereich
 - § 9 Zuständigkeiten im organisatorischen Bereich
 - § 10 Zuständigkeiten im finanziellen Bereich
 - § 11 Zuständigkeiten der Rektorin oder des Rektors bzw. der Direktorin oder des Direktors
 - § 12 Zuständigkeiten der Schulleitung
 - § 13 Unterrichtsbesuche bei Lehrpersonen
 - § 14 Mitarbeitendengespräche
 - § 15 Mitarbeitendengespräche mit den Lehr- und Fachpersonen
 - § 16 Bewährungsfrist bei Lehr- und Fachpersonen
 - § 17
 - § 18 Ausbildungsvoraussetzungen
 - § 17 Abs. 2 lit. m in der Fassung von § 40 Abs. 2 lit. n der Verordnung zur kantonalen Verordnung zum kantonalen Kindes- und Er -
 - § 19 Anstellung einer Rektorin oder eines Rektors bzw. einer Direktorin oder eines Direk -
 - § 20 Anstellung einer Konrektorin oder eines Konrektors
 - § 21 Anstellung einer stellvertretenden Direktorin oder eines stellvertretenden Direktors
 - § 22 Jahresarbeitszeit
 - § 23 Arbeitsumfang
 - § 24 Weiterbeschäftigung als Lehrperson
 - § 25 Leitung Mittelschulen und Berufsbildung
 - § 26 Leitungskonferenzen