Beschluss über den Vollzug des Bundesgesetzes zur Änderung des ersten Titels des Ges... (832.107)
Beschluss über den Vollzug des Bundesgesetzes zur Änderung des ersten Titels des Gesetzes über die Kranken- und Unfallversicherung
- Beschluss über den Vollzug des Bundesgesetzes zur Änderung des ersten Titels des Gesetzes über die Kranken- und Unfallversicherung
- Art. 1 Der Staatsrat ist die zuständige Behörde, um die in den Artikeln 19 bis , Absatz
- Art. 2 Nachstehende Anstalten des Kantons werden als öffentliche Anstalten mit
- Artikel 22 KUVG werden betrachtet; ledige Personen die eine Kantonssteuer über Fr. 7000.- und verheiratete, getrennte, verwitwete oder geschiedene
- Art. 4 Die Erklärung eines Arztes, der sich weigert, einen Versicherten gemäss dem
- Art. 5 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1967 in Kraft. Mit der Ausführung dieses
- Art. 6 Alle gegenteiligen Bestimmungen sind aufgehoben.
- Art. 3 GS/VS 1986, 240 17.12.1986