Beschluss über den Vollzug des Bundesgesetzes zur Änderung des ersten Titels des Ges... (832.107)
INHALT
Beschluss über den Vollzug des Bundesgesetzes zur Änderung des ersten Titels des Gesetzes über die Kranken- und Unfallversicherung
- Beschluss über den Vollzug des Bundesgesetzes zur Änderung des ersten Titels des Gesetzes über die Kranken- und Unfallversicherung
- Art. 1 Der Staatsrat ist die zuständige Behörde, um die in den Artikeln 19 bis , Absatz
- Art. 2 Nachstehende Anstalten des Kantons werden als öffentliche Anstalten mit
- Artikel 22 KUVG werden betrachtet; ledige Personen die eine Kantonssteuer über Fr. 7000.- und verheiratete, getrennte, verwitwete oder geschiedene
- Art. 4 Die Erklärung eines Arztes, der sich weigert, einen Versicherten gemäss dem
- Art. 5 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1967 in Kraft. Mit der Ausführung dieses
- Art. 6 Alle gegenteiligen Bestimmungen sind aufgehoben.
- Art. 3 GS/VS 1986, 240 17.12.1986
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