Richtlinien zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Förderung des Neubaus von Mietwohnraum in der Freien Hansestadt Bremen - Mietwohnraumförderung -
INHALT
Richtlinien zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Förderung des Neubaus von Mietwohnraum in der Freien Hansestadt Bremen - Mietwohnraumförderung -
- Richtlinien zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Förderung des Neubaus von Mietwohnraum in der Freien Hansestadt Bremen - Mietwohnraumförderung -
- Richtlinien zur Durchführung der vertraglich
- vereinbarten Förderung des Neubaus von
- Mietwohnraum in der Freien Hansestadt Bremen
- - Mietwohnraumförderung –
- Inhaltsübersicht
- 1.
- Zweck und Gegenstand der Förderung
- 2.
- Rechtsanspruch/Kumulierung
- 3.
- Förderungsstelle
- 4.
- Art und Höhe der Förderung
- 4.1
- Höhe der Förderung
- 4.2
- Tilgung, Verzinsung, Verwaltungskosten
- 5.
- Berechtigter Personenkreis
- 5.1
- Einkommensgrenzen
- § 9 Abs. 2 WoFG in Verbindung mit der Verordnung über Abweichungen von den Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes auf dem Gebiet der sozialen
- 5.2
- Bevorzugte Zielgruppen
- 5.3
- Wohnberechtigungsnachweis
- 6.
- Anforderungen an den Förderungsnehmer
- 7.
- Anforderungen an den geförderten Wohnraum
- 7.1
- Allgemeines
- 7.1.1
- Nicht gefördert wird Wohnraum,
- 7.2
- Wohnungsstandard
- 7.2.1
- Wohnungsgrößen
- 7.2.2
- Gebäudeplanung
- 7.2.3
- Aufenthaltsräume und andere Räume
- 7.3
- Technische Vorschriften im Wärmeschutz und
- Anlagentechnik
- 7.4
- Besondere ökologische Anforderungen
- 8.
- Zweckbestimmung des geförderten Wohnraumes
- 8.1
- Dauer der Zweckbestimmung
- 8.2
- Inhalt der Zweckbestimmung
- 8.2.1
- Belegungsbindung
- 8.2.2
- Mietbindung
- § 558 BGB erhöht werden, höchstens aber um
- 8.3
- Sicherung der Zweckbestimmung
- 9.
- Mittelbare Belegung des neugeschaffenen
- Wohnraums
- 9.1
- Allgemeines
- 9.2
- Anforderungen an die Ersatzwohnung
- 9.3
- Belegungs- und Mietbindung für die Ersatzwohnung
- 10.
- Antrags- und Förderungsverfahren
- 10.1
- Anmeldung des Bauvorhabens
- 10.2
- Entscheidung über die Einbeziehung in die
- Förderung
- 10.3
- Antrag auf Gewährung der Förderung
- § 66 BremLBO
- 10.4
- Förderungsvertrag
- §§ 54 ff. des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG)
- § 60 BremVwVfG
- 10.5
- Darlehensvertrag
- 10.6
- Bearbeitungsentgelt bei Verzicht auf Inanspruchnahme des Darlehens
- 11.
- Baubeginn
- 12.
- Sicherung und Auszahlung des Förderdarlehens
- 12.1
- Sicherung des Förderdarlehens
- 12.2
- Auszahlung des Förderdarlehens
- 12.3
- Pfandentlassung
- 13.
- Rechtsnachfolge/Umwandlung
- 14.
- Rechtsfolgen bei Verstößen gegen den Förderungsvertrag
- 14.1
- Kündigung des Förderungsvertrages
- § 49 Abs. 3 BremVwVfG
- 14.2
- Vertragsstrafe
- 14.3
- Folgen einer Kündigung des Förderungsvertrages
- 15.
- Ausnahmegenehmigungen
- 16.
- Inkrafttreten, Anwendung bisheriger Vorschriften
Feedback