Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen für die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen
INHALT
Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen für die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen
- Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen für die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen
- Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen für die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen
- 1
- Anwendungsbereich
- 2
- Kreditgeber
- 3
- Kreditnehmer
- 4
- Subsidiarität
- 5
- Kreditzweck
- 6
- Verfahren und Ablauf der Bürgschaftsübernahme
- 6.1
- Antragstellung
- 6.2
- Prüfung der Anträge
- 6.3
- Entscheidung über die Bürgschaftsanträge
- 6.4
- Bürgschaftserteilung
- 6.5
- Voranfrage
- 7
- Höhe, Umfang und Laufzeit der Bürgschaften
- 8
- Sicherheiten
- 9
- Übergang der Kreditforderung, Schuldnerwechsel
- 10
- Verpflichtungen des Kreditgebers
- 11
- Inanspruchnahme der BAB aus der Bürgschaft
- 12
- Rechtslage nach Inanspruchnahme
- 13
- Prüfungs- und Auskunftsrechte
- § 39 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung
- 14
- Kosten der Bürgschaftsübernahme
- 15
- Allgemeine Bestimmungen
- 16
- Übergangs- und Schlussbestimmungen
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