Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 16/2013 - Ablösung des Besoldungsdienstalters/ Besoldungslebensalters durch Erfahrungsstufen
INHALT
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 16/2013 - Ablösung des Besoldungsdienstalters/ Besoldungslebensalters durch Erfahrungsstufen
- Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 16/2013 - Ablösung des Besoldungsdienstalters/ Besoldungslebensalters durch Erfahrungsstufen
- Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 16/2013 - Ablösung des Besoldungsdienstalters/ Besoldungslebensalters durch Erfahrungsstufen
- Allgemeines:
- Im Einzelnen:
- Zu § 15b BremBesG (Bemessung des Grundgehalts in der Besoldungsordnung A):
- Zu § 15b Abs. 1 BremBesG (Erstmalige Stufenfestsetzung):
- § 15b Abs. 1 Satz 4 und 5 BremBesG genannten Zeiten bereits berücksichtigt worden, sind sie bei der Bemessung des Grundgehalts nicht erneut zu berücksichtigen. Eine doppelte Berücksichtigung ist ausgeschlossen, da die Zeiten in diesen Fällen nicht zu einem weiteren Gewinn an dienstlicher Erfahrung geführt haben.
- Zu § 15b Abs. 1 Satz 4 BremBesG
- Zu § 15b Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BremBesG (Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst):
- Hauptberuflichkeit
- Gleichwertigkeit
- Beispiel:
- Tätigkeit ist nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung
- § 14 Abs. 2 bis 4 des Bremischen Beamtengesetzes (BremBG)
- § 15 Abs. 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung (BremLVO)
- § 15 BremLVO
- Beispiel 1:
- § 14 Abs. 3 BremBG
- § 15 Abs. 2 und 3 BremLVO
- § 15 BremLVO
- Beispiel 2:
- § 14 Abs. 4 BremBG
- § 15 Abs. 2 und 3 BremLVO
- Zu § 15b Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 und 3 BremBesG (Zeiten nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz):
- Beispiel:
- Beispiel:
- Beispiel:
- Zu § 15b Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 BremBesG (Zeiten nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz):
- Zu § 15b Abs. 1 Satz 4 Nr. 5 BremBesG (Zeiten einer Kinderbetreuung):
- Zu § 15b Abs. 1 Satz 4 Nr. 6 BremBesG (Pflegezeiten):
- Zu § 15b Abs. 1 Satz 5 BremBesG (Weitere Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit):
- Hauptberuflichkeit
- Förderliche Zeiten
- Beispiele:
- Tätigkeit ist nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung
- Zu § 15b Abs. 1 Satz 6 BremBesG (Berechnung der Zeiten/Rundungsregelung):
- Beispiel 1:
- Beispiel 2:
- Zu § 15b Abs. 3 BremBesG (Verzögerung des weiteren Aufstiegs in den Stufen):
- Kinderbetreuungszeiten
- § 64 Abs. 1 Nr. 1 BremBG
- Pflegezeiten
- Beurlaubung, die dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient
- Zeiten einer Eignungsübung
- Zeiten nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz
- Berechnung der Unterbrechungszeiten:
- Beispiel:
- Zu § 15b Abs. 5 und 6 BremBesG (Mehrfachberücksichtigung von Kinder- und Pflegezeiten):
- Zu § 15b Abs. 7 BremBesG (Anrechnung von Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten nach bisherigem Recht):
- § 15b Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 BremBesG anzurechnen. Diese Zeiten werden also nicht erneut in die Anrechnung einbezogen.
- Zu § 15b Abs. 8 BremBesG (Bekanntmachung der Stufenfestsetzung):
- Zu § 15e BremBesG (Bemessung des Grundgehalts in der Besoldungsordnung R):
- Zu § 15f BremBesG (Bestimmung des Grundgehalts in der Besoldungsordnung C):
- Zu § 20 BremBesG (Überleitungsvorschrift):
- Kontakt
- [Amtl. Anm.:]
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