Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung zur Neufassung der Strafvollstreckungsordnung und der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung
INHALT
Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung zur Neufassung der Strafvollstreckungsordnung und der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung
- Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung zur Neufassung der Strafvollstreckungsordnung und der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung
- Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung zur Neufassung der Strafvollstreckungsordnung und der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung
- I.
- II.
- Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO)
- Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Nachdrückliche Vollstreckung
- § 3 Aufgaben der Vollstreckungsbehörde
- § 4 Vollstreckungsbehörde
- § 5 (aufgehoben)
- § 6 Sachliche Zuständigkeit für dringende Vollstreckungsanordnungen
- § 7 Örtliche Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde
- § 8 Mitteilungen bei Vollstreckung von Gesamtstrafen, Maßnahmen,
- Nebenstrafen und Nebenfolgen
- § 9 Vollstreckungshilfe
- § 10 Geschäfte der Strafvollstreckung
- § 11 (aufgehoben)
- § 12 (aufgehoben)
- § 13 Urkundliche Grundlage der Vollstreckung
- § 14 Weitere urkundliche Grundlagen der Vollstreckung
- § 15 Vollstreckungsheft
- § 16 Inhalt des Vollstreckungsheftes
- § 17 Absehen von der Vollstreckung bei Auslieferung und Ausweisung
- § 18 Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland
- § 19 Rechtskraft bei einzelnen Verurteilten
- § 20 Verlängerung der Verjährung
- § 21 Beschwerden
- Abschnitt 2 Vollstreckung von Freiheitsstrafen
- § 22 Vollstreckungsplan
- § 23 Sachliche Vollzugszuständigkeit
- § 24 Örtliche Vollzugszuständigkeit
- § 25 Strafvollstreckung bei jungen Verurteilten
- § 26 Abweichen vom Vollstreckungsplan
- § 27 Ladung zum Strafantritt
- § 28 Überführungsersuchen
- § 29 Einweisung durch das Aufnahmeersuchen
- § 30 Inhalt des Aufnahmeersuchens
- § 31 Anlagen zum Aufnahmeersuchen
- § 32 (aufgehoben)
- § 33 Vorführungs- und Haftbefehl
- § 34 Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafvollstreckung
- § 35 Anzeige vom Strafantritt und andere Mitteilungen an die Vollstreckungsbehörde
- § 36 Überwachungspflicht der Vollstreckungsbehörde
- § 37 Allgemeine Regeln für die Strafzeitberechnung
- § 38 Strafbeginn
- § 39 Anrechnung von Untersuchungshaft, einer anderen Freiheitsentziehung oder von Geldstrafe
- § 39a Anrechnung einer nach Rechtskraft des Urteils im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung
- § 40 Berechnung des Strafrestes
- § 41 Berechnung der Strafzeit bei Gesamtstrafen und bei anderweitiger Verurteilung
- § 42 Gerichtliche Entscheidung über die Strafzeitberechnung
- § 43 Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen
- § 44 Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung
- § 44a Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aus demselben Verfahren
- § 44b Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aus verschiedenen Verfahren
- § 45 Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit. Voraussetzungen
- § 46 Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit. Verfahren
- § 46a Aufschub und Unterbrechung der Strafvollstreckung aus Gründen der Vollzugsorganisation
- § 47 Mitteilungen der Vollstreckungsbehörde an die Bundeswehr
- Abschnitt 3 Vollstreckung von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen
- § 48 Geldstrafen
- § 49 Ersatzfreiheitsstrafen
- § 50 Vollstreckungsverfahren
- § 51 Ladung zum Strafantritt. Aufnahmeersuchen
- § 52 (aufgehoben)
- Abschnitt 4 Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung
- § 53 Vollstreckung freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung
- § 24 (örtliche Vollzugszuständigkeit);
- §§ 26 bis 31 (Abweichen vom Vollstreckungsplan, Ladung zum Strafantritt, Überführungsersuchen, Aufnahmeersuchen);
- §§ 33 bis 36 (Vorführungs- und Haftbefehl, weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafvollstreckung, Anzeige vom Strafantritt und andere Mitteilungen an die Vollstreckungsbehörde, Überwachungspflicht der Vollstreckungsbehörde);
- §§ 45 und 46 (Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit – Voraussetzungen und Verfahren –);
- § 46a (Aufschub und Unterbrechung der Strafvollstreckung aus Gründen der Vollzugsorganisation mit der Maßgabe, dass die Leitung eines psychiatrischen Krankenhauses oder einer Entziehungsanstalt (§§ 63, 64 StGB) bei vorläufiger Unterbrechung der Vollstreckung der Unterbringung (§ 46a Absatz 2 Satz 1) lediglich die Vollstreckungsbehörde unterrichtet);
- § 37 Absatz 1 bis 3 (Allgemeine Regeln für die Strafzeitberechnung);
- § 38 (Strafbeginn);
- § 40 (Berechnung des Strafrestes);
- § 41 (Berechnung der Strafzeit bei Gesamtstrafen und bei anderweitiger Verurteilung);
- § 42 (Gerichtliche Entscheidung über die Strafzeitberechnung).
- § 54 Vollstreckung mehrerer freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung
- § 54a Führungsaufsicht
- § 55 Berufsverbot
- § 56 Entziehung der Fahrerlaubnis und Einziehung des Führerscheins
- Abschnitt 5 Vollstreckung anderer Rechtsfolgen
- Unterabschnitt 1
- Einziehung des Wertes von Taterträgen und andere
- Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten. Bekanntgabe des Urteils. Fahrverbot
- § 57 Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten
- § 58 Fahndung bei Einziehungsentscheidungen
- § 59 Bekanntgabe des Urteils
- § 59a Fahrverbot
- Unterabschnitt 2 Einziehung
- eines Gegenstandes
- . Unbrauchbarmachung. Vernichtung
- Teil A Allgemeine Bestimmungen
- § 60 Rechtserwerb bei Einziehung
- § 61 Wegnahme von Gegenständen
- § 62 Eidesstattliche Versicherung, nachträgliche Anordnung der Einziehung von
- Wertersatz
- § 63 Verwertung. Unbrauchbarmachung. Vernichtung. Überwachung von Anweisungen bei Einziehungsvorbehalt
- § 74f Abs. 1 StGB
- § 64 Veräußerung eingezogener Gegenstände
- § 65 Mitwirkung anderer Behörden und Stellen bei der Veräußerung
- § 66 Verwendung für Zwecke der Justizverwaltung und ähnliche Zwecke
- § 67 Abgabe als Forschungs- und Lehrmittel
- § 67a Verwendung für karitative oder humanitäre Zwecke
- § 68 Absehen von der Verwertung, Vernichtung oder Unbrauchbarmachung
- § 68a Entschädigung
- Teil B Verwendung bestimmter Gegenstände
- § 69 Jagdwaffen, Jagd- und Forstgeräte, Wild und Hunde
- § 70 Andere Waffen und verbotene Gegenstände
- § 71 Fischereigeräte
- § 72 Funkanlagen
- § 73 Kraftfahrzeuge
- § 74 Arzneimittel und chemische Stoffe
- § 74a Radioaktive Stoffe
- § 75 Betäubungsmittel
- und neue psychoaktive Stoffe
- § 76 Falschgeld
- § 77 Devisenwerte
- § 77a Virtuelle Währungen
- § 78 Inländische Zahlungsmittel
- § 79 Inländische Wertpapiere
- § 80 Messgeräte, Verpackungen und unverpackte Waren
- § 81 Verkörperungen eines Inhalts
- § 82 Weine
- § 83 Andere unter das Weingesetz fallende Erzeugnisse und Getränke
- § 82 gilt entsprechend für Traubenmaische, Traubenmost, konzentrierten Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost, Traubensaft, Likörwein, Schaumwein, dem Schaumwein und dem Wein ähnliche Getränke, Mischgetränke (§ 22 der Verordnung zur vorläufigen Aufrechterhaltung weinrechtlicher Vorschriften), Brennwein, Branntwein aus Wein, verschnittenen Branntwein aus Wein, Weinalkohol, Weindestillat, Tresterwein, Rohbrand aus Wein und Rohbrand aus Brennwein, die nach § 52 des Weingesetzes eingezogen worden sind.
- § 84 Andere unter das Weingesetz fallende Stoffe und Gegenstände
- § 85 (aufgehoben)
- § 86 Brenn- und Reinigungsgeräte
- Abschnitt 6 Vollstreckung von Entscheidungen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- § 87 Anzuwendende Vorschriften, ergänzende Bestimmungen
- Abschnitt 7 Vollstreckung gerichtlich erkannter Ordnungs- und Zwangshaft in Straf- und Bußgeldsachen
- § 88 Anzuwendende Vorschriften, ergänzende Bestimmung
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