Bekanntmachung der Preisindexzahl und des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen 
                
                
            INHALT
Bekanntmachung der Preisindexzahl und des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
- Bekanntmachung der Preisindexzahl und des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
- Bekanntmachung der Preisindexzahl und des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
- § 29 Absatz 5 Satz 5 der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständige (BremPPV)
- 1.
- Preisindexzahl (Rohbauwert) nach
- § 27 Absatz 1 Satz 4 BremPPV
- § 27 Absatz 1 Satz 4 BremPPV
- 121,43.
- Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
- 2.
- Stundensatz nach
- § 29 Absatz 5 Satz 5 BremPPV
- § 29 Absatz 5 Satz 3 und 4 BremPPV
- 94,00 Euro.