Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung in der Kindertagesförderung im Land Bremen im Rahmen der Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“; hie...
INHALT
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung in der Kindertagesförderung im Land Bremen im Rahmen der Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“; hier: Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung (Förderrichtlinie KiQuTG - Handlungsfeld 3 Fachkräftegewinnung und -sicherung)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung in der Kindertagesförderung im Land Bremen im Rahmen der Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“; hier: Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung (Förderrichtlinie KiQuTG - Handlungsfeld 3 Fachkräftegewinnung und -sicherung)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung in der Kindertagesförderung im Land Bremen im Rahmen der Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“; hier: Handlungsfeld 3 – Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung (Förderrichtlinie KiQuTG - Handlungsfeld 3 Fachkräftegewinnung und -sicherung)
- 1.
- Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
- 2.
- Gegenstand der Förderung
- 3.
- Zuwendungsempfänger
- 4.
- Voraussetzungen für die Bewilligung
- § 10 des Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetzes (BremKTG)
- 5.
- Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
- 6.
- Verfahren
- 7.
- Geltungsdauer
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