Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 07/2022 - Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie; Neuregelung der Niederschrift zum Nachweisgesetz und Anpassung weiterer Arbeitsvertragsmuster
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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 07/2022 - Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie; Neuregelung der Niederschrift zum Nachweisgesetz und Anpassung weiterer Arbeitsvertragsmuster
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 07/2022 - Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie; Neuregelung der Niederschrift zum Nachweisgesetz und Anpassung weiterer Arbeitsvertragsmuster
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 07/2022 vom 22.07.2022
- Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie;
- Neuregelung der Niederschrift zum Nachweisgesetz
- und Anpassung weiterer Arbeitsvertragsmuster
- Verteiler:
- Über Verteilerlisten:
- Adressatenkreis:
- Vorbemerkung
- Änderungen im Nachweisgesetz:
- Es sind daher bei allen Neueinstellungen ab 1. August 2022 zusätzlich zum Arbeitsvertrag auch Niederschriften nach dem Nachweis schriftlich auszufertigen und den Beschäftigten auszuhändigen.
- Aus Anlass der Änderungen im Nachweisgesetz werden die bremischen Arbeitsvertragsmuster nicht angepasst.
- Muster für eine Niederschrift nach dem Nachweisgesetz
- Anlage
- schriftlich
- Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1. August 2022 beginnen
- wird jedoch ausdrücklich empfohlen,
- die Niederschrift
- spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung auszuhändigen
- Änderungen im Berufsbildungsgesetz:
- Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz:
- Arbeit auf Abruf
- § 12 Abs. 3 TzBfG sieht zudem vor, dass Beschäftigte nur dann zur Leistung verpflichtet sind, wenn der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit innerhalb von vier Tagen mitgeteilt hat
- und
- Änderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz:
- Kontakt
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