Bremische Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt in der Fachrichtung allgemeine Dienste zur Verwendung im Archivdienst im Land Bremen (Bremische...
INHALT
Bremische Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt in der Fachrichtung allgemeine Dienste zur Verwendung im Archivdienst im Land Bremen (Bremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst - APO-ArchivD)
- Bremische Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt in der Fachrichtung allgemeine Dienste zur Verwendung im Archivdienst im Land Bremen (Bremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst - APO-ArchivD)
- § 26 des Bremischen Beamtengesetzes
- § 1 Geltungsbereich, Ziel der Ausbildung
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Bewerbung
- § 2
- § 4 Auswahlverfahren und Zulassung
- § 5 Rechtsverhältnis
- § 6 Dauer, Gliederung und Beendigung des Vorbereitungsdienstes
- § 17 Absatz 2 der Bremischen Laufbahnverordnung
- § 7 Ausbildungsarchiv und Ausbildungsstellen
- § 8 Ausbildungsleitung
- § 9 Bewertung der Leistungen
- § 10 Berufspraktische Studien
- § 11 Note der berufspraktischen Studien
- § 12 Fachstudien
- § 13 Transferphase
- § 14 Abschlussprüfung
- § 15 Gliederung und Zweck
- §§ 9
- § 16 Inkrafttreten
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