Befristung der Dienstverhältnisse von Professorinnen und Professoren bei der ersten Berufung zur Professorin oder zum Professor gemäß § 43 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes
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Befristung der Dienstverhältnisse von Professorinnen und Professoren bei der ersten Berufung zur Professorin oder zum Professor gemäß § 43 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes
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