Befristung der Dienstverhältnisse von Professorinnen und Professoren bei der ersten Berufung zur Professorin oder zum Professor gemäß § 43 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes
DE - Landesrecht Brandenburg
Befristung der Dienstverhältnisse von Professorinnen und Professoren bei der ersten Berufung zur Professorin oder zum Professor gemäß § 43 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes