RL VEA
INHALT
Gemeinsame Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit (RL VEA)
- Gemeinsame Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit (RL VEA)
- [geändert durch RL vom 28. Juni 2023 (SächsABl. S. 840) mit Wirkung vom 14. Juli 2023]
- Inhaltsübersicht
- A Gemeinsame Bestimmungen Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
- B Bestimmungen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- I. Gegenstand der Förderung
- II. Zuwendungsempfänger
- III. Zuwendungsvoraussetzungen
- IV. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
- V. Bemessungsgrundlage
- VI. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
- VII. Verfahren
- C Bestimmungen des Staatsministeriums des Innern
- I. Gegenstand der Förderung
- II. Zuwendungsempfänger
- III. Zuwendungsvoraussetzungen
- IV. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
- V. Bemessungsgrundlage
- VI. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
- VII. Verfahren
- D Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu Großbuchstabe B Ziffer I Nummer 1 )
- Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung und Bedeutung im Bereich Kinder und Jugendliche
- Anlage 2 (zu Großbuchstabe B Ziffer I Nummer 2)
- Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung und Bedeutung im Bereich Verkehrssicherheitsaktionen für alle Verkehrsteilnehmer
- Anlage 3 (zu Großbuchstabe B Ziffer I Nummer 3)
- Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung und Bedeutung im Bereich Senioren
- Anlage 4 (zu Großbuchstabe B Ziffer I Nummer 4)
- Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung und Bedeutung im Bereich Zweiradfahrzeuge
- Anlage 5 (zu Großbuchstabe C Ziffer I Nummer 2 Buchstabe a)
- Stationäre Jugendverkehrsschulen
- Anlage 6 (zu Großbuchstabe C Ziffer I Nummer 2 Buchstabe b)
- Mobile Jugendverkehrsschulen
- Anlage 7 (zu Großbuchstabe C Ziffer I Nummer 2 Buchstabe c)
- Mobile Kindergartenverkehrsschulen
Feedback