Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Führung der Schiffsregister
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- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Führung der Schiffsregister
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- Art. 1 SchRegStV
- Art. 2 SchRegStV
- Art. 3 SchRegStV
- Art. 4 SchRegStV
- Art. 5 SchRegStV
- Art. 6 SchRegStV
- Art. 7 SchRegStV