TPG
INHALT
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (TPG)
- Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 1a Begriffsbestimmungen
- § 2 Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweise
- § 2a Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 2
- Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
- § 3 Entnahme mit Einwilligung des Spenders
- § 4 Entnahme mit Zustimmung anderer Personen
- § 4a Entnahme bei toten Embryonen und Föten
- § 5 Nachweisverfahren
- § 6 Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders
- § 7 Datenverarbeitung, Auskunftspflicht
- Abschnitt 3
- Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
- § 8 Entnahme von Organen und Geweben
- § 8a Entnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen
- § 8b Entnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen
- § 8c Entnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung
- Abschnitt 3a
- Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
- § 8d Besondere Pflichten der Gewebeeinrichtungen
- § 8e Untersuchungslabore
- § 8f (weggefallen)
- Abschnitt 4
- Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
- § 9 Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende
- § 9a Entnahmekrankenhäuser
- § 9b Transplantationsbeauftragte
- § 9c (weggefallen)
- § 10 Transplantationszentren
- § 10a Organ- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport
- § 11 Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle
- § 12 Organvermittlung, Vermittlungsstelle
- § 12a Angehörigenbetreuung
- Abschnitt 5
- Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
- § 13 Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
- § 13a Dokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- § 13b Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben
- § 13c Rückverfolgungsverfahren bei Geweben
- § 14 Datenschutz
- § 15 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
- Abschnitt 5a
- Transplantationsregister
- § 15a Zweck des Transplantationsregisters
- § 15b Transplantationsregisterstelle
- § 15c Vertrauensstelle
- § 15d Fachbeirat
- § 15e Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle
- § 15f Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle
- § 15g Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch
- § 15h Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
- § 15i Verordnungsermächtigungen
- Abschnitt 5b
- Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
- § 16 Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen
- § 16a Verordnungsermächtigung
- § 16b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung
- Abschnitt 6
- Verbotsvorschriften
- § 17 Verbot des Organ- und Gewebehandels
- Abschnitt 7
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 18 Organ- und Gewebehandel
- § 19 Weitere Strafvorschriften
- § 20 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 8
- Schlussvorschriften
- § 21 Zuständige Bundesoberbehörde
- § 22 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
- § 23 Bundeswehr
- § 24
- § 25 Übergangsregelungen
- § 26 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Feedback