Verordnung über die Tierzucht (916.310)
INHALT
Verordnung über die Tierzucht (Tierzuchtverordnung, TZV)
- Verordnung über die Tierzucht (Tierzuchtverordnung, TZV)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen ³
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Begriffe
- Art. 3 Buchhaltung und finanzielle Beteiligung der Züchterinnen und Züchter
- Art. 4 ⁷ Ausrichtung von Beiträgen
- 2. Kapitel: Anerkennung von Organisationen und Zuchtunternehmen ¹¹
- Art. 5 Voraussetzungen
- Art. 6 Voraussetzungen für Zuchtorganisationen und private Zuchtunternehmen mit Registern für hybride Zuchtschweine
- Art. 7 Herdebuchführung
- Art. 8 Leistungsprüfungen
- Art. 9 Zuchtwertschätzungen
- Art. 10 Genetische Bewertungen
- Art. 11 ²⁰ Verfahren
- Art. 12 ²³ Ausdehnung des Tätigkeitsgebiets einer anerkannten Zuchtorganisation
- Art. 13 Anerkennung und Tätigkeit von Zuchtorganisationen mit Sitz in der EU
- Art. 14 ²⁴
- 3. Kapitel: Beiträge für züchterische Massnahmen ²⁵
- Art. 14 a ²⁶ Grundsatz
- Art. 15 Beiträge für die Rindviehzucht
- Art. 16 Beiträge für die Equidenzucht
- Art. 17 Beiträge für die Schweinezucht
- Art. 18 ³⁷ Beiträge für die Schafzucht ohne Milchschafzucht
- Art. 19 Beiträge für die Ziegen- und Milchschafzucht
- Art. 20 ⁴² Beiträge für die Neuweltkamelidenzucht
- Art. 21 Beiträge für die Honigbienenzucht
- Art. 22 Gemeinsame Bestimmungen
- Art. 22 a ⁵² Ausrichtung der Beiträge
- 4. Kapitel: Beiträge für die Erhaltung der Schweizer Rassen ⁵³
- 1. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen ⁵⁴
- Art. 23 ⁵⁵ Beitragsarten und Veröffentlichung
- Art. 23 a ⁵⁶ Schweizer Rasse, Rasse mit kritischem Status und Rasse mit gefährdetem Status
- 2. Abschnitt: Beiträge für zeitlich befristete Erhaltungsprojekte und für den Betrieb nationaler Genbanken ⁵⁷
- Art. 23 b ⁵⁸ Finanzhilfen für zeitlich befristete Erhaltungsprojekte und Abgeltungen für den Betrieb nationaler Genbanken ⁵⁹
- Art. 23 b bis ⁶³ Betrieb nationaler Genbanken
- Art. 23 b ter ⁶⁴ Nutzung von in nationalen Genbanken gelagertem Kryomaterial
- 3. Abschnitt: Beiträge für die Erhaltung von Schweizer Rassen, deren Status kritisch oder gefährdet ist ⁶⁵
- Art. 23 c ⁶⁶ Höhe der Beiträge ⁶⁷
- Art. 23 d ⁷³ Voraussetzungen für die Ausrichtung der Beiträge für die Gattungen Rindvieh, Equiden, Schweine, Schafe und Ziegen ⁷⁴
- Art. 23 e ⁷⁸ Voraussetzungen für die Ausrichtung der Beiträge für die Gattung Honigbienen
- Art. 23 f ⁷⁹ Ausrichtung der Beiträge für die Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status
- Art. 24 ⁸⁴
- 5. Kapitel: Beiträge für Forschungsprojekte ⁸⁵
- Art. 25 ⁸⁶
- 6. Kapitel: ⁸⁹ Aufgaben des Schweizer Nationalgestüts ⁹⁰
- Art. 25 a
- 7. Kapitel: Abstammungsausweis für das Inverkehrbringen von Zuchttieren sowie von deren Samen, unbefruchteten Eizellen und Embryonen ⁹²
- Art. 26 Erfordernis von Abstammungsausweisen
- Art. 27 Abstammungsausweis für Zuchttiere der Rindvieh-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung
- Art. 28 Abstammungsausweis für Zuchttiere von Equiden
- Art. 29 Abstammungsausweis für Samen und unbefruchtete Eizellen von Zuchttieren der Rindvieh-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie von Equiden
- Art. 30 Abstammungsausweis für Embryonen von Zuchttieren der Rindvieh-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie von Equiden
- 8. Kapitel: Einfuhr von Zucht- und Nutztieren sowie von Samen von Stieren im Rahmen der Zollkontingente ⁹⁶
- Art. 31 Ausnahmen von der Generaleinfuhrbewilligung
- Art. 32 Zuteilung der Kontingentsanteile
- Art. 33 ⁹⁹ Einfuhr von Samen von Stieren
- Art. 34 Besondere Voraussetzungen bei der Zuteilung der Kontingentsanteile für Tiere der Schweine-, Schaf- und Ziegengattung
- Art. 35 Besondere Voraussetzungen bei der Einfuhr im Rahmen der Kontingentsanteile für Tiere der Rindviehgattung
- 9. Kapitel: Schlussbestimmungen ¹⁰¹
- Art. 36 Vollzug
- Art. 37 Aufsicht über die Organisationen
- Art. 38 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
- Art. 38 a ¹⁰³ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 2. November 2022
- Art. 39 ¹⁰⁴
- Art. 40 Inkrafttreten
- Anhang 1 ¹⁰⁵
- Fristen zur Einreichung der Gesuche um Ausrichtung der Beiträge und zur Einreichung der Abrechnungen sowie Stichtage und Referenzperioden
- 1. Rindviehzucht
- 2. Equidenzucht
- 3. Schweinezucht
- 4. Schafzucht ohne Milchschafzucht
- 5. Ziegen- und Milchschafzucht
- 6. Neuweltkamelidenzucht
- 7. Honigbienenzucht
- 8. Erhaltung von Schweizer Rassen
- 9. Forschungsprojekte
- Anhang 2
- Änderung bisherigen Rechts
Feedback