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Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (720.1)
CH - TG
31.03.2022
INHALT
Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
§ 1 Beitritt zur IVöB
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Zuschlagskriterien
§ 4 Rechtsschutz und Beschwerdeverfahren
§ 5 Vollzug
§ 6 Meldung von Ausschlüssen
§ 7 Kantonale Fachstelle
§ 8 Übergangsrecht
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