Verordnung ILFD über den Status der Mitglieder der Einsatzgruppe im Tierseuchenfall (914.10.112)
INHALT
Verordnung ILFD über den Status der Mitglieder der Einsatzgruppe im Tierseuchenfall
- Verordnung ILFD über den Status der Mitglieder der Einsatzgruppe im Tierseuchenfall
- Art. 1 Ausübung eines öffentlichen Amts
- Art. 2 Auftrag und Aufgaben
- Art. 3 Behandlung von Personalfragen
- Art. 4 Ernennung
- Art. 5 b) Verhältnis zum Arbeitgeber
- Art. 6 Entlöhnung und Entschädigung der Mitglieder der Einsatzgruppe
- Art. 7 Entlöhnung und Entschädigung der Mitglieder der Einsatzgruppe
- Art. 8 Ende der Mitgliedschaft bei der Einsatzgruppe – Rücktritt eines
- Art. 9 Ende der Mitgliedschaft bei der Einsatzgruppe – Bei wiederhol -
- Art. 10 Übergangsrecht
- Art. 11 Inkrafttreten
- Art. 7 Abs. 1 geändert 26.09.2023 01.10.2023 2023_077
- Art. 7 Abs. 2 geändert 26.09.2023 01.10.2023 2023_077
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