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Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung der Staatsanwaltschaft (350.050)
CH - GR
31.12.2007
INHALT
Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung der Staatsanwaltschaft
Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung der Staatsanwaltschaft
Art. 3 Amtssitz der Staatsanwalts chaft ist Chur. Die Regierung setzt den Sitz der
Art. 16 5 )
Art. 18 Diese Verordnung tritt mit der Revision des Gesetzes über die Strafrechts-
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