Gesetz über den Vollzug von jugendstrafrechtlichen Sanktionen (258.400)
INHALT
Gesetz über den Vollzug von jugendstrafrechtlichen Sanktionen
- Gesetz über den Vollzug von jugendstrafrechtlichen Sanktionen
- § 1 Geltungsbereich des Gesetzes
- § 2 Zuständige Behörde
- § 3 Grundsätze
- § 4 Aufgaben der Vollzugsbehörde
- § 5 Durchführung von Schutzmassnahmen
- § 6 Durchführung von vorsorglichen Schutzmassnahmen
- § 7 Einweisung in den Vollzug bei Unterbringung und Freiheitsentzug
- § 8 Kompetenzen bei Unterbringung
- § 9 Beendigung von Schutzmassnahmen
- § 10 Entlassung aus dem Freiheitsentzug
- § 11 Persönliche Leistung
- § 12 Zwangsweise Durchsetzung des Vollzuges
- § 13 Haft zur Sicherung einer stationär zu vollziehenden Sanktion
- § 14 Ersatzmassnahmen zur Sicherung des Vollzugs
- § 15 Disziplinarmassnahmen bei Unterbringung
- § 16 Beobachtungsaufenthalt im Rahmen der Schutzmassnahme
- § 17 Änderung der Schutzmassnahme
- § 18 Vollzugsakten, Akteneinsicht
- § 19 Vollzugskosten
- § 20 Beschwerde
- § 21 Berufung
- § 22 Planung von Vollzugseinrichtungen
- § 23 Übergangsbestimmungen
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