Verordnung über die Beschleunigung und die Verzögerung des Stufenaufstiegs gemäss § ... (164.160)
INHALT
Verordnung über die Beschleunigung und die Verzögerung des Stufenaufstiegs gemäss § 10 des Lohngesetzes
- Verordnung über die Beschleunigung und die Verzögerung des Stufenaufstiegs gemäss § 10 des Lohngesetzes
- § 1 Zuständigkeit
- § 2 Grundsatz
- § 3 Kriterien für die Beschleunigung des Stufenaufstiegs
- § 4 Kriterien für die Verweigerung des Stufenaufstiegs
- § 5 Leistungsbeurteilung
- § 6 Antrag auf Abweichung vom regulären Stufenaufstieg
- § 1 Abs. 1: In den selbständigen Anstalten (z.B. BVB, IWB) entscheidet die Geschäftsleitung. Bei den Gerichten entscheidet der/die jeweilige
- § 7 Gleichbehandlung
- § 8 Überprüfung
- § 9 Berichtswesen
- § 10 Schlussbestimmung
- 2018.
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