Verordnung über die kantonale Kontrolle von Strafen und Massnahmen und über das Stra... (259.100)
INHALT
Verordnung über die kantonale Kontrolle von Strafen und Massnahmen und über das Strafregister
- Verordnung über die kantonale Kontrolle von Strafen und Massnahmen und über das Strafregister
- §1. Das Polizei- und Militärdepartement führt neben dem bundes-
- §2. Die Eintragungen in die kantonale Kontrolle vermerken die dem
- §3. In die kantonale Kontrolle gehören:
- 1. Der Inhalt des Strafregisters.
- 2. Die Verurteilungen wegen Vergehen, die nach kantonalem Recht
- 3. Die Verurteilungen wegen Übertretungen, die nach kantonalem
- 4.
- 5.
- 6.
- 7. Verurteilungen und Verfügungen, die gegen eine Person in andern
- §4. Hinsichtlich von Kindern und Jugendlichen werden keine Verur-
- §5. Die Umwandlung einer Busse in Haft wird nicht registriert.
- §6. Verurteilte können beim zuständigen Richter die Löschung eines
- §7. Für die Auskunfterteilung über den Inhalt der kantonalen Kon-
- §8. Die für die kantonale Kontrolle bestimmten Urteilsauszüge
- §9. Die Gerichte haben die Auszüge über die im Strafregister einzu-
- § 10.
- § 11. Eine Strafregisterkarte nach bundesrechtlicher Vorschrift ist
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