Ordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät für die Promotion zum Doktor der ... (446.630)
INHALT
Ordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät für die Promotion zum Doktor der Staatswissenschaften
- Ordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät für die Promotion zum Doktor der Staatswissenschaften
- §1. Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Basel
- §2. Das Doktorexamen besteht aus einer wirtschaftswissenschaftli-
- §3. Das Doktorexamen setzt ein wenigstens zwei Semester dauern-
- §5. Rekurse gegen Entscheidungen der Fakultät, des Dekans bzw.
- §6. Die Prüfungsgebühren sind in der Verordnung betreffend Erhe-
- §7. Voraussetzungen für die Zulassung zum Doktorexamen sind:
- 1.
- 2. Ein Doktorandenstudium gemäss § 3.
- §8. Als gleichwertig mit dem wirtschaftswissenschaftlichen Lizentia-
- §9. Ein an der Universität Basel oder einer anderen wissenschaftli-
- § 10. Die Anmeldung zum Doktorexamen erfolgt durch ein schriftli-
- 1. Lebenslauf,
- 2. Zeugnis über das gemäss § 7 Abs. 1 erforderliche Abschlussexa-
- 3. Nachweis des Doktorandenstudiums gemäss § 3,
- 4. Dissertation in drei vollständigen Exemplaren,
- 5. Erklärung gemäss § 12 Abs. 4,
- 6. Quittung über die Promotionsgebühren.
- § 11. Die Dissertation wird von einem habilitierten Mitglied der Prü-
- § 12. Die Dissertation kann in deutscher, französischer oder engli-
- § 13. Wird der Bewerber oder die Bewerberin zum Doktorexamen
- § 14. Ist die Dissertation angenommen, so lädt der Dekan oder die
- § 15. Ziel des Kolloquiums ist es zu zeigen, dass der Bewerber oder
- § 13 Abs. 2 gilt entsprechend.
- § 16. Nach Beendigung des Kolloquiums beschliessen die Prüfer, ob
- § 17. Der Bewerber oder die Bewerberin ist verpflichtet, die Disser-
- § 18. Die Frist zur Ablieferung der Pflichtexemplare beträgt zwei
- § 19. Ist das Doktorexamen nach dem Kolloquium bestanden, so
- § 20. Nach Ablieferung der Pflichtexemplare erteilt die Wirtschafts-
- § 21. Durch diese Ordnung werden die Bestimmungen der Ordnung
- § 22. Diese Ordnung ist zu publizieren; sie wird sofort wirksam.
Feedback