Verordnung des Verwaltungsgerichtes über den Anwaltstarif für Streitigkeiten vor dem V... (176.6)
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Verordnung des Verwaltungsgerichtes über den Anwaltstarif für Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht, dem Versicherungsgericht, der Enteignungskommission und den Rekurskommissionen --> 176.61
- Verordnung des Verwaltungsgerichtes über den Anwaltstarif für Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht, dem Versicherungsgericht, der Enteignungskommission und den Rekurskommissionen --> 176.61
- § 5 Wird einer Partei, der grundsätzlic h die unentgeltliche anwaltliche Ver-
- § 6 Dieser Tarif ist auf alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ver-
- § 8 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.
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