Reglement über die Gerichtsgebühren (154.810)
INHALT
Reglement über die Gerichtsgebühren
- Reglement über die Gerichtsgebühren
- § 1 Gegenstand
- § 2 Grundsätze der Gebührenbemessung
- § 3 Gebühren der Schlichtungsbehörden
- § 4 Grundsatz
- § 5 Ordentliche und vereinfachte Verfahren
- § 6 Mietrechtliche Streitigkeiten
- § 7 Scheidungsverfahren und Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
- § 8 Unterhaltsklagen, separate güterrechtliche Auseinandersetzung, Abänderungen und
- § 9 Statusklagen
- § 10 Summarische Verfahren
- 1.1. in aufwendigen Fällen bis Fr. 10'000
- 2. Drittschuldneranweisungen Fr. 200 bis Fr. 1'000
- 3. Annäherungs- und Kontaktverbote Fr. 200 bis Fr. 1'000
- 4. Berichtigung von Zivilstandsregistereinträgen Fr. 500 bis Fr. 2'000
- 5. Verschollenheitssachen Fr. 500 bis Fr. 2'000
- 6. Kraftloserklärungen Fr. 500 bis Fr. 2'000
- 7. Provisorische Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts oder eines Pfandrechts für Stockwerkeigen tümerbeiträge
- 7.1 bis Fr. 2'000 Fr. 600
- 7.2 bis Fr. 10'000 Fr. 800
- 7.3 bis Fr. 50'000 Fr. 1'100
- 7.4 bis Fr. 200'000 Fr. 1'900
- 7.5 bis Fr. 300'000 Fr. 2'400
- 7.6 bis Fr. 400'000 Fr. 2'800
- 7.7 bis Fr. 500'000 Fr. 3'200
- 7.8 darüber bis Fr. 5'000
- 8. Gerichtliche Verbote Fr. 1'000
- 9. Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheide Fr. 400 bis Fr. 1'000
- 10. Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen Fr. 200 bis Fr. 5'000
- 11. Ausweisungsverfahren (Rechtsschutz in klaren Fällen) Fr. 600
- § 11 Entscheide des Appellationsgerichts als erste Instanz
- § 12 Berufungsverfahren
- § 13 Beschwerdeverfahren
- § 14 Revisionsverfahren
- § 16 Ermässigungen
- § 17 Gänzliche oder teilweise Erledigung ohne Entscheid
- § 18 Andere Gebühren der Gerichte in Zivilsachen
- 1. Entgegennahme und Aufbewahrung von Schutzschriften Fr. 500
- 2. Verwahrungen von Geld, Wertpapieren und Sachen für jedes angefangene Jahr bis auf Fr. 10'000 1 % mind. aber Fr. 50
- 2.1. vom Mehrbetrag bis auf Fr. 150'000 ½ %
- 2.2. vom Mehrbetrag über Fr. 150'000 ¼ %
- 2.3. werden besondere Aufbewahrungs- oder Verwaltungsmassnahmen erforderlich, so kann die Gebühr
- 2.4. Die Hinterlage haftet für Gebühr und Auslagen.
- 2.5. Hinterlegte Geldsummen ab Fr. 10'000 sind vom dritten Monat an zu dem jeweils bei der Basler
- 3. Verfügungen und Entscheide in Verfahren betreffend die Schiedsgerichtsbarkeit Fr. 200 bis Fr. 2'000
- 3.1. in aussergewöhnlichen Fällen bis Fr. 12'000
- § 19 Gebühren des Strafgerichts
- 1. Abstandsgebühr bei Rückzug eines Strafantrags oder einer Einsprache gegen einen Strafbefehl Fr. 100 bis Fr. 2'000
- 1.1. in aussergewöhnlichen Fällen bis Fr. 5'000
- 2. Einstellung eines Strafverfahrens, wenn einer oder einem Privaten die Kosten auferlegt werden Fr. 100 bis Fr. 2'000
- 2.1. in aussergewöhnlichen Fällen bis Fr. 5'000
- 3.1 Entscheid-/Beschlussgebühr für jede Beurteilte oder jeden Beurteilten im Verfahren vor:
- 3.2. In aussergewöhnlichen Fällen von Ziff. 3.1 lit. a-c, bei Zweiteilung der Hauptverhandlung und bei
- 3.3. Dieselben Ansätze können Anwendung finden:
- § 20 Gebühren des Jugendgerichts
- 1. Abstandsgebühr bei Rückzug eines Strafantrags oder einer Einsprache gegen einen Strafbefehl Fr. 50 bis Fr. 1'000
- 2. Einstellung eines Strafverfahrens, wenn einer oder einem Privaten die Kosten auferlegt werden Fr. 50 bis Fr. 1'000
- 3.1. Entscheid- / Beschlussgebühr für jede Beurteilte oder jeden Beurteilten im Verfahren vor:
- 3.2. Entscheid-/Beschlussgebühr in Vollzugsverfahren sowie in Verfahren gemäss § 20 des Gesetzes über
- 3.3. Dieselben Ansätze können Anwendung finden:
- § 21 Gebühren im Rechtsmittelverfahren
- § 22 Revisionsverfahren
- § 23 Entscheide des Verwaltungsgerichts
- § 24 Entscheide des Verfassungsgerichts
- § 25 Revisionsverfahren
- § 26 Entscheide des Sozialversicherungsgerichts
- § 27 Beschwerden gegen fürsorgerische Unterbringungen
- § 28 Entscheide der Aufsichtskommission
- § 29 Gebühren des Erbschaftsamtes
- 1. Fr. 25
- 2. Fr. 6
- 3. Fr. 6
- 4.a) -
- 5. )
- 6. Fr. 30 bis Fr. 350
- 7. Fr. 40 bis Fr. 100
- 8. Fr. 20 bis Fr. 100
- 9. -
- 10. Fr. 50 bis Fr. 350
- 11. Fr. 20 bis Fr. 60
- 12. -
- 13. Fr. 8
- 14. -
- 15. Fr. 50 bis Fr. 350
- 16. -
- 17. Fr. 50 bis Fr. 1'200
- 18. a) Fr. 50 bis Fr. 1'200
- 19. -
- 20. -
- 21. -
- 22. ½ bis 3 %
- 23. Fr. 100 bis Fr. 1'200
- 24. a) Fr. 150
- § 30 Aufsichtsbehörde über das Erbschaftsamt
- § 31 Verzicht auf Entscheidbegründung
- § 32 Erläuterung und Berichtigung eines Entscheids
- § 33 Ausstandsbegehren
- § 34 Entscheid über Wiederherstellungsbegehren
- § 35 Protokollberichtigung
- § 36 Rechtskrafts- und Vollstreckbarkeitsbescheinigungen
- § 37 Erledigung auswärtiger Rechtshilfeersuchen
- § 37a
- § 38 Kanzlei- und administrative Gebühren
- § 39 Mahn- und Inkassogebühren, Verzugszins
- § 40 Verzicht auf Gebühren
- § 41 Übergangsbestimmungen
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