Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (911.3)
INHALT
Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
- Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
- Art. 1 Gegenstand und Zweck
- Art. 2 Umfang der kantonalen Beteiligung
- Art. 3 Anforderungen an die Unternehmen
- Art. 4 Formen der Härtefallmassnahmen
- Art. 5 Gewährung von Solidarbürgschaften
- Art. 6 Unterstützung der BG OST-SÜD durch den Kanton
- Art. 7 Gewährung von nicht rückzahlbaren Beiträgen
- Art. 8 Verfahren
- Art. 9 Entbindung von Geheimhaltungsvorschriften
- Art. 10 Bewirtschaftung und Missbrauchsbekämpfung
- Art. 11 Strafbestimmung
- Art. 12 Vollzug und Geltungsdauer
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