Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Gempen und deren Reinig... (783.54)
Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Gempen und deren Reinigung in den basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlagen Birs 1 und Birs 2 (ARA Birs 1 und ARA Birs 2)
- Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Gempen und deren Reinigung in den basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlagen Birs 1 und Birs 2 (ARA Birs 1 und ARA Birs 2)
- § 4 Betriebs- und Unterhaltskosten Gempen beteiligt sich an den Kosten für den Betrieb und Unterhalt der mitb e -
- § 6 Einsichtnahme Gempen ist berechtigt, die mitbenützten Abwasseranlagen zu besichtigen und
- § 7 Eigentum Das Eigentum der von Gempen mitbenutzten und mitfinanzierten Abwasseranl a -
- § 9 Vertragsanpassung Stehen Ersatz- und/oder Neuinvestitionen an, verpflichten sich die Vertragspa r -
- § 10 Streitigkeiten Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden durch das Kantonsgericht, Abteilung
- § 11 Genehmigung Dieser Vertrag bedarf der Genehmigung der Regierungsräte des Kantons B a sel-
- § 12 Inkrafttreten Der Vertrag tritt nach allseitiger Genehmigung per 1. Januar 2004 in Kraft und
- § 13 Anhang •