Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) (311.100)
INHALT
Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)
- Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)
- Art. 4 Die vom kantonalen Recht unter Strafe gestellten Übertretungen
- Art. 7 Wo das kantonale Recht auf Vorschriften verweist, die durch das
- Art. 9 Übertretungen von Geboten und Verboten in Gesetzen und Ver-
- Art. 14 Wer ein wildes oder bösartiges Tier hält und es nicht gehörig ver-
- Art. 16 Wer durch Lärm, Gesang, Musi k die Nachtruhe stört oder die
- Art. 17 Wer aus Bosheit oder Mutwillen durch gesundheitsschädliche oder
- Art. 20 Wer eine öffentliche Berechtigung ausübt, ohne dazu befugt zu
- Art. 69 Abs. 1 des Gemeindegesetzes; die Verordnung über den polizeilichen Geschäftskreis der Bezirks-
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