Verordnung betreffend die Gewährung von Stipendien an bildende Künstlerinnen und Kün... (491.500)
INHALT
Verordnung betreffend die Gewährung von Stipendien an bildende Künstlerinnen und Künstler
- Verordnung betreffend die Gewährung von Stipendien an bildende Künstlerinnen und Künstler
- §1. Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kredits können Sti-
- §2. Die Zuteilung der Stipendien erfolgt durch eine vom Regie-
- §3. Zum Bezug eines Basler Künstlerstipendiums berechtigt sind
- §4. Die Ausschreibung der Stipendien erfolgt jährlich im Rahmen
- §5. Die vorliegende Verordnung ist zu publizieren; sie wird sofort
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