Verordnung betreffend die Gewährung von Stipendien an bildende Künstlerinnen und Kün... (491.500) 
                
                
            INHALT
Verordnung betreffend die Gewährung von Stipendien an bildende Künstlerinnen und Künstler
- Verordnung betreffend die Gewährung von Stipendien an bildende Künstlerinnen und Künstler
 - §1. Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kredits können Sti-
 - §2. Die Zuteilung der Stipendien erfolgt durch eine vom Regie-
 - §3. Zum Bezug eines Basler Künstlerstipendiums berechtigt sind
 - §4. Die Ausschreibung der Stipendien erfolgt jährlich im Rahmen
 - §5. Die vorliegende Verordnung ist zu publizieren; sie wird sofort