Verordnung betreffend die Entlöhnung der Assistenten und Hilfsassistenten an den Ins... (164.660)
INHALT
Verordnung betreffend die Entlöhnung der Assistenten und Hilfsassistenten an den Instituten und Seminaren der Universität Basel
- Verordnung betreffend die Entlöhnung der Assistenten und Hilfsassistenten an den Instituten und Seminaren der Universität Basel
- § 1 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Einreihung und Entlöhnung der
- §1. Diese Verordnung findet auf die gemäss Verordnung vom
- 23. März 1971 an den Instituten und Seminaren der Universität Basel
- §2.
- §3.
- 1. Die Assistenten mit Doktorexamen werden vorbehältlic h § 3 Ziff. 2
- 2. Die Assistenten mit Doktor- bzw. Staatsexamen in Medizin erhalten
- 3. Die Assistenten mit Doktor- bzw. Staatsexamen in Zahnheilkunde
- §4. Die §§ 19 (Haushaltzulage), 20 (Kinderzulagen), 21 (Dienstwoh-
- §5. Die Lohnfestsetzung der Assistenten erfolgt durch die zuständi-
- §6. Für die Berechnung der Dienstjahre ist das Eintrittsdatum mass-
- §7.
- §8. Übersteigt der bisherige Lohnanspruch den Lohn gemäss dieser
- §9. Diese Verordnung ersetzt die Verordnung betreffend die Entlöh-
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