Reglement für die Prüfung von Absolventinnen und Absolventen der Weiterbildungskurse... (439.330)
INHALT
Reglement für die Prüfung von Absolventinnen und Absolventen der Weiterbildungskurse im Rahmen der Vorbereitung der Neuen Schule
- Reglement für die Prüfung von Absolventinnen und Absolventen der Weiterbildungskurse im Rahmen der Vorbereitung der Neuen Schule
- §1.
- §2. Zur Prüfung zugelassen ist, wer den Weiterbildungskurs vollstän-
- §3. Wer am Weiterbildungskurs teilgenommen hat, gilt als zur Prü-
- §4. Der Prüfungsausschuss für Mittellehrerinnen und Mittellehrer
- §5. Die zuständigen Dozentinnen und Dozenten, Fachdidaktikerin-
- §6. Alle Prüfungsteile werden mit Noten bewertet. Für den fachwis-
- §7. Für jede Kandidatin und jeden Kandidaten wird auf einem For-
- §8. Die Kandidatinnen und Kandidaten haben das Recht, Einsicht in
- §9. Die Wiederholung der Prüfung ist gestattet.
- § 10. Gegen Entscheide des Prüfungsausschusses kann nach den all-
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