Gebühren des Kantonalen Gewässerschutzlaboratoriums (615.157.5)
INHALT
Gebühren des Kantonalen Gewässerschutzlaboratoriums
- Gebühren des Kantonalen Gewässerschutzlaboratoriums
- 1. Privataufträge: Probeerhebungskosten und Untersuchungsgebühren
- 2. Fischvergiftungen/Gewässerverschmutzungen: Bei der Ermittlung der
- 3. Eidgenössische oder ausserkantonale Ämter besitzen auf dem Ansatz-
- 4. Entgiftung industrieller Abfälle, die durch das Gewässerschutzlabor
- 1. Die Untersuchungsgebühren werden auf der Basis des Tarifs des Eidge-
- 2. Für Serienuntersuchungen wird ein Mengenrabatt von maximal 25 %
- 3. Im Tarif nicht vorgesehene Laboruntersuchungen und Arbeiten im
- 4. Subventionierte Untersuchungen des Bundes werden nach gesonder-
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