Vereinbarung über eine gemeinsame Aufnahmeprüfung und Probezeit für das Gymnasium Appenz... (435)
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Vereinbarung über eine gemeinsame Aufnahmeprüfung und Probezeit für das Gymnasium Appenzell und die Sekundarschulen des Kantons Appenzell I. Rh.
- Vereinbarung über eine gemeinsame Aufnahmeprüfung und Probezeit für das Gymnasium Appenzell und die Sekundarschulen des Kantons Appenzell I. Rh.
- 1. Das Noten-Minimum, das zum Eintritt in die erste Gymnasialklasse berechtigt,
- 2. Dem Gymnasium Appenzell werden die von der Pr ü fungskommission korri-
- 3. Die Entscheidung ü ber Annahme oder Abweisung eines Sch ü lers f ü r das Gym-
- 4. F ü r alle angenommenen Sch ü ler des Kantons Appenzell I. Rh. gilt die Probe-
- 5. Die Eltern der zur ü ckgewiesenen Gymnasiasten haben die M ö glichkeit, gegen
- 6. Die Anmeldungen f ü r das Gymnasium werden dem kantonalen Schulinspekto-
- 1. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung wird sie rechtskr ä ftig.
- 2. Damit wird die Vereinbarung vom 27. Januar 1972 aufgehoben.
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