Vereinbarung zwischen den Kantonen St. Gallen und Appenzell A.Rh. über den Bau und Be... (814.12)
INHALT
Vereinbarung zwischen den Kantonen St. Gallen und Appenzell A.Rh. über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage durch die st.-gallischen politischen Gemeinden Rorschach, Rorschacherberg, Goldach, Thal, Rheineck und St. Margrethen sowie die appenzell-ausserrhodischen Einwohnergemeinden Heiden, Wolfhalden, Walzenhausen und Lutzenberg
- Vereinbarung zwischen den Kantonen St. Gallen und Appenzell A.Rh. über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen zentralen Abwasserreinigungsanlage durch die st.-gallischen politischen Gemeinden Rorschach, Rorschacherberg, Goldach, Thal, Rheineck und St. Margrethen sowie die appenzell-ausserrhodischen Einwohnergemeinden Heiden, Wolfhalden, Walzenhausen und Lutzenberg
- Art. 2 Der Verband kann durch die zuständigen Behörden der Vertragskantone
- Art. 3 Dem Verband wird als öffentlich-rechtlicher Körperschaft die eigene Rechts-
- Art. 5 Öffentlich-rechtliche Anstände zwischen dem Verband und einzelnen Ver-
- Art. 7 Zivilrechtliche Streitigkeiten sowie Anstände, bei welchen einem Vertrags-
- Art. 9 Streitigkeiten zwischen den Vertragskantonen über die Auslegung und
- Art. 10 Die Anpassung dieser Vereinbarung an die zukünftige Gesetzgebung des
- Art. 11 Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung
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