Verordnung über Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefässen (833.22)
INHALT
Verordnung über Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefässen
- Verordnung über Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefässen
- Art. 1 2 ) Überwachungspflicht
- Art. 2 Bewilligung zur Aufstellung oder Abänderung eines Dampfkessels
- Art. 3 Bedienung der Dampfkessel und Dampfgefässe
- Art. 4 Prüfungsstelle
- Art. 5 Zutritt von Amtspersonen
- Art. 6 Erweiterung des Vollzuges
- Art. 7 Ausnahmefälle
- Art. 8 Verhütung von Brandschäden
- Art. 9 Einsprache
- Art. 10 Rechenschaft
- Art. 11 Explosionen
- Art. 12 Kosten
- Art.13 Strafbestimmungen
- Art. 14 Inkrafttreten der Verordnung
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