Verordnung über die Aufnahmebedingungen der Verkehrsschule (413.500)
INHALT
Verordnung über die Aufnahmebedingungen der Verkehrsschule
- Verordnung über die Aufnahmebedingungen der Verkehrsschule
- §1. In die 1. Klasse der Verkehrsschule werden auf Beginn des Schul-
- §2. Die Aufnahme in die Verkehrsschule erfolgt definitiv oder pro-
- §3. Aufgrund der eingereichten Zeugnisse und anderer Dokumente
- §4. Absolventinnen und Absolventen des E-Zuges der Weiterbil-
- 3. Semesters erfüllen, werden prüfungsfrei aufgenommen:
- §5. Absolventinnen und Absolventen des E-Zuges der Weiterbil-
- §6. Die Aufnahmeprüfung wird vom Rektorat der Wirtschaftsmittel-
- §7. Über den nachträglichen Eintritt in die Verkehrsschule entschei-
- §8.
- §9. Durch diese Verordnung wird die Verordnung über die Auf-
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