Verordnung über die Aufnahmebedingungen der Verkehrsschule (413.500) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Aufnahmebedingungen der Verkehrsschule
- Verordnung über die Aufnahmebedingungen der Verkehrsschule
 - §1. In die 1. Klasse der Verkehrsschule werden auf Beginn des Schul-
 - §2. Die Aufnahme in die Verkehrsschule erfolgt definitiv oder pro-
 - §3. Aufgrund der eingereichten Zeugnisse und anderer Dokumente
 - §4. Absolventinnen und Absolventen des E-Zuges der Weiterbil-
 - 3. Semesters erfüllen, werden prüfungsfrei aufgenommen:
 - §5. Absolventinnen und Absolventen des E-Zuges der Weiterbil-
 - §6. Die Aufnahmeprüfung wird vom Rektorat der Wirtschaftsmittel-
 - §7. Über den nachträglichen Eintritt in die Verkehrsschule entschei-
 - §8.
 - §9. Durch diese Verordnung wird die Verordnung über die Auf-