Übereinkommen zur Errichtung des Beratungszentrums für WTO-Recht (0.632.209)
INHALT
Übereinkommen zur Errichtung des Beratungszentrums für WTO-Recht
- Übereinkommen zur Errichtung des Beratungszentrums für WTO-Recht
- Art. 1 Errichtung des Beratungszentrums für WTO-Recht
- Art. 2 Ziele und Funktionen des Zentrums
- Art. 3 Aufbau des Zentrums
- Art. 4 Beschlüsse
- Art. 5 Finanzstruktur des Zentrums
- Art. 6 Rechte und Pflichte der Mitglieder
- Art. 7 Rechte der ärmsten Länder
- Art. 8 Prioritäten für die Erteilung der Unterstützung in den Streitbeilegungsverfahren der WTO
- Art. 9 Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen
- Art. 10 Rechtsstatus des Zentrums
- Art. 11 Änderung, Rücktritt und Kündigung
- Art. 12 Übergangsbestimmungen
- Art. 13 Annahme und Inkrafttreten
- Art. 14 Vorbehalte
- Art. 15 Anhänge
- Art. 16 Beitritt
- Art. 17 Hinterlegung und Registrierung
- Unterschriften
- Anhang I
- Mindestbeiträge der entwickelten Mitgliedsländer
- Anhang II
- Mindestbeiträge der beteiligten Entwicklungsländer und Transitionsländer
- Anhang III
- Ärmste Entwicklungsländer, die Anrecht auf die Dienste des Zentrums haben
- Anhang IV
- Tarife für die vom Zentrum erbrachten Dienstleistungen
- Geltungsbereich am 8. Juni 2020 ⁵
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