Beschluss über den Schutz der Torfstichseen und ihrer Umgebung --> IV G/5/1 (IV G/4)
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Beschluss über den Schutz der Torfstichseen und ihrer Umgebung --> IV G/5/1
- Beschluss über den Schutz der Torfstichseen und ihrer Umgebung --> IV G/5/1
- Art. 7 * Rechtsschutz Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz 1)
- Art. 9 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt auf den 1. Mai 1978 in Kraft. Aenderung des Beschlusses: RR 28. März 1989 (SBE 4. Bd. Heft 1 S. 15) Art. 7 in Kraft ab sofort
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