Verordnung des EJPD über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (941.204.1)
INHALT
Verordnung des EJPD über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (MeAV-EJPD)
- Verordnung des EJPD über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (MeAV-EJPD)
- Art. 1 Mengenbestimmung
- Art. 2 Offenverkauf nach Stückzahl
- Art. 3 Brote
- Art. 4 Speisen in Selbstbedienung
- Art. 5 Fertigpackungen mit Angabe der Stückzahl
- Art. 6 Fertigpackungen von Waren mit Abtropfgewicht
- Art. 7 Fertigpackungen von tiefgekühlten Waren
- Art. 8 Fertigpackungen von Waren mit Schwund
- Art. 9 ¹⁶
- Art. 10 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 11 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Handelsgewicht von Holzspänen und Holzgranulaten
- 1 Holzspäne
- 2 Holzgranulate
- Anhang 2 ¹⁸
- Stückverkauf von Früchten und Gemüsen
- 1 In jedem Fall zum Stückverkauf zugelassene Früchte und Gemüse
- 2 Für den sofortigen Verzehr zum Stückverkauf zugelassene Früchte und Gemüse
- Anhang 3 ¹⁹
- Fertigpackungen von Waren mit Abtropfgewicht
- 1 Apparatur
- 2 Vorgehen
- Anhang 4 ²¹
- Fertigpackungen von tiefgekühlten Waren
- 1 Apparatur
- 2 Vorgehen
- Anhang 5 ²³
- Fertigpackungen von Waren mit Schwund
- Anhang 6 ²⁴
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