Verordnung des EJPD über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (941.204.1)
Verordnung des EJPD über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (941.204.1)
Verordnung des EJPD über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (MeAV-EJPD)
Art. 1 Mengenbestimmung
Art. 2 Offenverkauf nach Stückzahl
Art. 3 Brote
Art. 4 Speisen in Selbstbedienung
Art. 5 Fertigpackungen mit Angabe der Stückzahl
Art. 6 Fertigpackungen von Waren mit Abtropfgewicht
Art. 7 Fertigpackungen von tiefgekühlten Waren
Art. 8 Fertigpackungen von Waren mit Schwund
Art. 9 ¹⁶
Art. 10 Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 11 Inkrafttreten
Anhang 1
Handelsgewicht von Holzspänen und Holzgranulaten
1 Holzspäne
2 Holzgranulate
Anhang 2 ¹⁸
Stückverkauf von Früchten und Gemüsen
1 In jedem Fall zum Stückverkauf zugelassene Früchte und Gemüse
2 Für den sofortigen Verzehr zum Stückverkauf zugelassene Früchte und Gemüse
Anhang 3 ¹⁹
Fertigpackungen von Waren mit Abtropfgewicht
1 Apparatur
2 Vorgehen
Anhang 4 ²¹
Fertigpackungen von tiefgekühlten Waren
1 Apparatur
2 Vorgehen
Anhang 5 ²³
Fertigpackungen von Waren mit Schwund
Ware | Verstrichene Zeit seit dem massgebenden Zeitpunkt, in Tagen | |||
1 | 3 | 7 | 30 | |