Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbi... (0.142.116.829)
INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Art. 1 Definitionen
- Abschnitt I Rückübernahmeverpflichtungen der Republik Serbien
- Art. 2 Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
- Art. 3 Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser
- Abschnitt II Rückübernahmeverpflichtungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- Art. 4 Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
- Art. 5 Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser
- Abschnitt III Rückübernahmeverfahren
- Art. 6 Grundsätze
- Art. 7 Rückübernahmegesuch
- Art. 8 Beweismittel für die Staatsangehörigkeit
- Art. 9 Beweismittel bei Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen
- Art. 10 Fristen
- Art. 11 Rückkehrmodalitäten und Art der Beförderung
- Art. 12 Irrtümliche Rückübernahme
- Abschnitt IV Durchbeförderung
- Art. 13 Grundsätze
- Art. 14 Durchbeförderungsverfahren
- Abschnitt V Kosten
- Art. 15 Beförderungs- und Durchbeförderungskosten
- Abschnitt VI Datenschutz und Unberührtheitsklausel
- Art. 16 Datenschutz
- Art. 17 Unberührtheitsklausel
- Abschnitt VII Durchführung und Anwendung
- Art. 18 Expertentreffen
- Art. 19 Operative Zusammenarbeit
- Art. 20 Durchführungsprotokoll
- Abschnitt VIII Schlussbestimmungen
- Art. 21 Inkrafttreten, Dauer und Kündigung
- Durchführungsprotokoll
- Art. 1 Dokumente, die als Nachweis der Staatsangehörigkeit gelten
- Art. 2 Dokumente, die als Anscheinsbeweis für die Staatsangehörigkeit dienen
- Art. 3 Dokumente, die als Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser gelten
- Art. 4 Dokumente, die als Anscheinsbeweis für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser gelten
- Art. 5 Dokumente, die als Nachweis oder Anscheinsbeweis für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme von ehemaligen Staatsangehörigen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien gelten
- Art. 6 Weitere Dokumente
- Art. 7 Rückübernahmegesuch
- Art. 8 Begleitung einer rückzuübernehmenden oder durchzubefördernden Person
- Art. 9 Durchbeförderungsgesuch
- Art. 10 Kosten
- Art. 11 Zuständige Behörden
- Art. 12 Rückübernahme- und Durchbeförderungsverfahren
- Anhang 1
- Anhang 2
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