Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstalt... (511.514.1)
INHALT
Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
- Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
- 6. Mai 2008 (RRB Nr. 2008/818)
- 1. Der Kanton Solothurn tritt dem Konkordat über Massnahmen gegen
- 2. Der Beitritt wird rechtsgültig, wenn mindestens ein weiterer Kanton
- 3. Der Kantonsrat kann das Konkordat kündigen und Änderungen
- 4. Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt.
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