Abkommen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen der Schweizerisc... (0.831.109.367.2)
INHALT
Abkommen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland
- Abkommen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland
- Titel I: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Persönlicher Geltungsbereich
- Art. 3 Rechtmässiger Aufenthalt
- Art. 4 Grenzüberschreitende Situationen
- Art. 5 Räumlicher Geltungsbereich
- Art. 6 Sachlicher Geltungsbereich
- Art. 7 Verhältnis zu anderen Abkommen
- Art. 8 Gleichbehandlung
- Art. 9 Gleichbehandlung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten oder Ereignissen ⁵
- Art. 10 Zusammenrechnung der Zeiten
- Art. 11 Aufhebung der Wohnortklauseln
- Art. 12 Verbot des Zusammentreffens von Leistungen
- Titel II: Bestimmung des anwendbaren Rechts
- Art. 13 Allgemeine Regelung ⁶
- Art. 14 Entsandte Erwerbstätige
- Art. 15 Ausübung von Tätigkeiten in beiden Staaten
- Art. 16 Freiwillige Versicherung oder freiwillige Weiterversicherung
- Art. 17 Ausnahmen
- Art. 18 Pflichten des Arbeitgebers
- Titel III: Besondere Bestimmungen über die verschiedenen Arten von Leistungen
- Kapitel 1: Leistungen bei Krankheit sowie Leistungen bei Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft
- Art. 19 Gesundheitsgebühren bei der Einwanderung
- Abschnitt 1: Versicherte und ihre Familienangehörige mit Ausnahme von Rentnern und deren Familienangehörigen
- Art. 20 Wohnort im nicht zuständigen Staat
- Art. 21 Aufenthalt im zuständigen Staat, wenn sich der Wohnort im anderen Staat befindet – Besondere Vorschriften für die Familienangehörigen von Grenzgängern
- Art. 22 Aufenthalt ausserhalb des zuständigen Staates
- Art. 23 Reisen zur Inanspruchnahme von Sachleistungen – Genehmigung einer angemessenen Behandlung ausserhalb des Wohnstaates
- Art. 24 Geldleistungen
- Art. 25 Rentenantragsteller
- Abschnitt 2: Besondere Bestimmungen für Rentner und deren Familienangehörige
- Art. 26 Anspruch auf Sachleistungen für Personen, die Renten nach den Rechtsvorschriften beider Staaten erhalten
- Art. 27 Anspruch auf Sachleistungen für Personen, die eine Rente oder Renten nach den Rechtsvorschriften eines Staates erhalten
- Art. 28 Familienangehörige, die im anderen Staat als dem Wohnstaat des Rentners wohnen
- Art. 29 Aufenthalt des Rentners oder seiner Familienangehörigen im anderen Staat als dem Wohnstaat – Aufenthalt im zuständigen Staat – Zulassung zu einer angemessenen Behandlung ausserhalb des Wohnstaats
- Art. 30 Geldleistungen für Rentner
- Art. 31 Beiträge der Rentner
- Abschnitt 3: Gemeinsame Bestimmungen
- Art. 32 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 33 Rangfolge der Sachleistungsansprüche – Besondere Vorschrift für den Leistungsanspruch von Familienangehörigen im Wohnstaat
- Art. 34 Familienangehörige mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich
- Art. 35 Erstattungen zwischen Trägern
- Kapitel 2: Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Art. 36 Anspruch auf Sach- und Geldleistungen
- Art. 37 Transportkosten
- Art. 38 Leistungen bei Berufskrankheiten, wenn die betreffende Person in beiden Staaten dem gleichen Risiko ausgesetzt war
- Art. 39 Verschlimmerung einer Berufskrankheit
- Art. 40 Regeln zur Berücksichtigung von Besonderheiten bestimmter Rechtsvorschriften
- Art. 41 Erstattungen zwischen Trägern
- Kapitel 3: Sterbegeld
- Art. 42 Anspruch auf Sterbegeld, wenn der Tod im nicht zuständigen Staat eintritt oder wenn der Berechtigte im nicht zuständigen Staat wohnt
- Art. 43 Gewährung von Leistungen bei Tod eines Rentners
- Kapitel 4: Leistungen bei Invalidität
- Art. 44 Berechnungen der Leistungen bei Invalidität
- Art. 45 Besondere Vorschriften über die Zusammenrechnung von Zeiten
- Art. 46 Umwandlung von Leistungen bei Invalidität in Leistungen bei Alter
- Kapitel 5: Alters- und Hinterbliebenenrenten
- Art. 47 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 48 Versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls
- Art. 49 Feststellung der Leistungen
- Art. 50 Doppelleistungsbestimmungen
- Art. 51 Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art
- Art. 52 Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art
- Art. 53 Ergänzende Vorschriften für die Berechnung der Leistungen
- Art. 54 Versicherungs- oder Wohnzeiten von weniger als einem Jahr
- Art. 55 Neuberechnung und Anpassung der Leistungen
- Kapitel 6: Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- Art. 56 Besondere Vorschriften für die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten und Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Art. 57 Berechnung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- Titel IV: Sonstige Bestimmungen
- Art. 58 Zusammenarbeit
- Art. 59 Vorbeugung und Bekämpfung von Betrug und Fehlern
- Art. 60 Schutz von personenbezogenen Daten
- Art. 61 Vertraulichkeit
- Art. 62 Datenverarbeitung
- Art. 63 Befreiungen
- Art. 64 Anträge, Erklärungen oder Rechtsbehelfe
- Art. 65 Ärztliche Gutachten
- Art. 66 Beitreibung von Beiträgen und Rückforderung von Leistungen
- Art. 67 Ansprüche der Träger
- Art. 68 Anwendung von Rechtsvorschriften
- Art. 69 Einsetzung und Rolle des Gemischten Verwaltungsausschusses
- Art. 70 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 71 Anhänge
- Titel V: Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Art. 72 ⁹ Inkrafttreten
- Art. 73 Vorläufige Anwendung
- Art. 74 Kündigung dieses Abkommens
- Art. 75 Regelungen nach Kündigung des Abkommens
- Art. 76 Übergangsbestimmung
- Art. 77 Verhältnis zum Abkommen von 1968
- Unterschriften
- Anhang 1 ¹¹
- Durchführungsteil
- Titel I: Allgemeine Bestimmungen
- Kapitel 1
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Kapitel 2: Vorschriften über die Zusammenarbeit und den Datenaustausch
- Art . 2 Umfang und Modalitäten des Datenaustauschs zwischen den Trägern
- Art. 3 Umfang und Modalitäten des Datenaustauschs zwischen den betroffenen Personen und den Trägern
- Art. 4 Formulare, Dokumente und Verfahren des Datenaustauschs
- Art. 5 Rechtswirkung der im anderen Staat ausgestellten Dokumente und Belege
- Art. 6 Vorläufige Anwendung der Rechtsvorschriften, Gewährung von Leistungen und Berechnung von Leistungen und Beiträgen
- Art. 7 Versicherungs- oder Wohnzeiten
- Kapitel 3: Sonstige allgemeine Bestimmungen zur Anwendung dieses Abkommens
- Art. 8 Sonstige Verfahren zwischen den Behörden und Trägern
- Art. 9 Verbot des Zusammentreffens von Leistungen
- Art. 10 Bestimmung des Wohnorts
- Art. 11 Zusammenrechnung der Zeiten
- Art. 12 Regeln für die Umrechnung von Zeiten
- Titel II: Bestimmung des anwendbaren Rechts
- Art. 13 Nähere Vorschriften zu den Artikeln 14 und 15 des Abkommens
- Art. 14 Verfahren bei der Anwendung von Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 13 Absatz 4 und Artikel 14 dieses Abkommens (über die Unterrichtung der betroffenen Träger)
- Art. 15 Verfahren bei der Anwendung von Artikel 15 dieses Abkommens
- Art. 16 Verfahren bei der Anwendung von Artikel 17 dieses Abkommens
- Art. 17 Unterrichtung der betreffenden Personen und der Arbeitgeber
- Art. 18 Zusammenarbeit zwischen den Trägern
- Art. 19 Zusammenarbeit bei Zweifeln an der Gültigkeit von ausgestellten Dokumenten zur Frage der anzuwendenden Rechtsvorschriften
- Titel III: Besondere Bestimmungen über die verschiedenen Arten von Leistungen
- Kapitel 1: Leistungen bei Krankheit sowie Leistungen bei Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft
- Art. 20 Allgemeine Durchführungsvorschriften
- Art. 21 Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Staat
- Art. 22 Aufenthalt ausserhalb des zuständigen Staats
- Art. 23 Geplante Behandlungen
- Art. 24 Geldleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit bei Aufenthalt oder Wohnort im nicht zuständigen Staat
- Kapitel 2: Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Art. 25 Anspruch auf Sach- und Geldleistungen bei Wohnort oder Aufenthalt im nicht zuständigen Staat
- Art. 26 Verfahren bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die im nicht zuständigen Staat eintreten
- Art. 27 Streitigkeiten hinsichtlich des beruflichen Charakters eines Unfalls oder einer Krankheit
- Art. 28 Verfahren bei einer in beiden Staaten ausgeübten Tätigkeit, die eine Berufskrankheit verursachen kann
- Art. 29 Informationsaustausch zwischen Trägern und Zahlung von Vorschüssen bei Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine ablehnende Entscheidung
- Art. 30 Verschlimmerung einer Berufskrankheit
- Art. 31 Bemessung des Grades der Erwerbsminderung im Fall früherer oder späterer Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten
- Art. 32 Einreichung und Bearbeitung von Anträgen auf Renten oder Zulagen zu Renten
- Kapitel 3: Sterbegeld
- Art. 33 Antrag auf Sterbegeld
- Kapitel 4: Leistungen bei Invalidität, Alters- und Hinterbliebenenrenten
- Art. 34 Ergänzende Vorschriften für die Berechnung der Leistungen
- Art. 35 Einreichung von Anträgen auf Alters- und Hinterbliebenenrente
- Art. 36 Angaben und Unterlagen zu Leistungsanträgen
- Art. 37 Bearbeitung der Anträge durch die beteiligten Träger
- Art. 38 die Familienangehörigen einer in Buchstabe (a) beschriebenen Person.
- Art. 39 Vorläufige Zahlungen und Vorschüsse
- Art. 40 Neuberechnung der Leistungen
- Art. 41 Massnahmen zur beschleunigten Berechnung der Rente
- Art. 42 Bemessung des Grades der Invalidität
- Kapitel 5: Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- Art. 43 Zusammenrechnung der Zeiten und Berechnung der Leistungen
- Titel IV: Finanzvorschriften
- Kapitel 1: Kostenerstattung bei der Anwendung von Artikel 35 und Artikel 41 dieses Abkommens
- Abschnitt 1: Erstattung auf der Grundlage tatsächlicher Aufwendungen
- Art. 44 Grundsätze
- Abschnitt 2: Erstattung auf der Grundlage von Pauschalbeträgen
- Art. 45 Pauschalbetrag für Sachleistungen
- Art. 46 Methode zur Berechnung der monatlichen Pauschalbeträge und des gesamten Pauschalbetrags
- Art. 47 Mitteilung der Jahresdurchschnittskosten
- Abschnitt 3: Gemeinsame Vorschriften
- Art. 48 Erstattungsverfahren zwischen Trägern
- Art. 49 Fristen für die Einreichung und Zahlung der Forderungen
- Art. 50 Verzugszinsen und Anzahlungen
- Art. 51 Jahresabschlussbericht
- Kapitel 2: Rückforderung Gezahlter, aber nicht Geschuldeter Leistungen, Beitreibung Vorläufiger Zahlungen und Beiträge, Ausgleich und Unterstützung bei der Beitreibung
- Abschnitt 1: Grundsätze
- Art. 52 Gemeinsame Bestimmungen
- Abschnitt 2: Ausgleich
- Art. 53 Nicht geschuldete Leistungen
- Art. 54 Vorläufig gezahlte Geldleistungen oder Beiträge
- Art. 55 Mit dem Ausgleich verbundene Kosten
- Abschnitt 3: Beitreibung
- Art. 56 Begriffsbestimmungen und gemeinsame Bestimmungen
- Art. 57 Auskunftsersuchen
- Art. 58 Zustellung
- Art. 59 Beitreibungsersuchen
- Art. 60 Vollstreckungstitel
- Art. 61 Zahlungsmodalitäten und -frist
- Art. 62 Anfechtung der Forderung oder des Vollstreckungstitels und Anfechtung der Vollstreckungsmassnahmen
- Art. 63 Grenzen der Unterstützung
- Art. 64 Verjährungsfrist
- Art. 65 Vorsorgemassnahmen
- Art. 66 Beitreibungskosten
- Titel V: Sonstige Vorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Art. 67 Ärztliche Gutachten und verwaltungsmässige Kontrollen
- Art. 68 Mitteilungen
- Art. 69 Währungsumrechnung
- Art. 70 Vorläufige Bestimmungen für Formulare und Dokumente
- Anlage 1
- Anspruchsbescheinigung (Artikel 22 und Artikel 29 Absatz 1 dieses Abkommens und Artikel 22 dieses Anhangs)
- Anhang 2
- Bestimmte Leistungen, auf die das Abkommen keine Anwendung findet
- Teil 1: Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen (Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe a)
- Teil 2: Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe d)
- Teil 3: Zahlungen, die mit einem Zweig der sozialen Sicherheit verbunden sind, der in Artikel 6 Absatz 1 aufgeführt ist, und die zur Deckung der Heizkosten bei kaltem Wetter erbracht werden (Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe f)
- Anhang 3
- Fälle, in denen auf die Anteilige Berechnung verzichtet wird oder diese keine Anwendung findet (Artikel 49 Absatz 4 und Artikel 49 Absatz 5)
- Teil 1: Fälle, in denen nach Artikel 49 Absatz 4 auf die anteilige Berechnung verzichtet wird
- Teil 2: Fälle, in denen Artikel 49 Absatz 5 Anwendung findet
- Anhang 4 ¹⁶
- Besondere Bestimmungen für die Anwendung der Rechtsvorschriften der Staaten (Artikel 6 Absatz 2, Artikel 53 Absatz 1 und Artikel 68)
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