Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (0.343)
INHALT
Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
- Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Allgemeine Grundsätze
- Art. 3 Voraussetzungen für die Überstellung
- Art. 4 Informationspflicht
- Art. 5 Ersuchen und Antworten
- Art. 6 Unterlagen
- Art. 7 Zustimmung und Nachprüfung
- Art. 8 Wirkungen der Überstellung für den Urteilsstaat
- Art. 9 Wirkungen der Überstellung für den Vollstreckungsstaat
- Art. 10 Fortsetzung des Vollzugs
- Art. 11 Umwandlung der Sanktion
- Art. 12 Begnadigung, Amnestie, Abänderung der Sanktion
- Art. 13 Wiederaufnahme
- Art. 14 Beendigung des Vollzugs
- Art. 15 Unterrichtung über den Vollzug
- Art. 16 Durchlieferung
- Art. 17 Sprache und Kosten
- Art. 18 Unterzeichnung und Inkrafttreten
- Art. 19 Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten
- Art. 20 Räumlicher Geltungsbereich
- Art. 21 Zeitlicher Geltungsbereich
- Art. 22 Verhältnis zu anderen Übereinkommen und Vereinbarungen
- Art. 23 Gütliche Einigung
- Art. 24 Kündigung
- Art. 25 Notifikationen
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 5. Mai 2020 ³
- Vorbehalte und Erklärungen
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