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Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausri... (411.241)
CH - SO
31.07.2009
INHALT
Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen
Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen
Artikel 4 massgebende Wohnsitz für die ganze Ausbil dungsdauer.
1. August 2011. Bei Bedarf kann die Liste der beitr agsberechtigten Schulen
2010.
2008.
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