Ausführungsreglement zum kantonalen Plan zur Stützung der Wirtschaft und zur Krisenbe... (900.63)
INHALT
Ausführungsreglement zum kantonalen Plan zur Stützung der Wirtschaft und zur Krisenbewältigung im Kanton Freiburg (Weiterbildung in Betrieben mit Kurzarbeitsentschädigung)
- Ausführungsreglement zum kantonalen Plan zur Stützung der Wirtschaft und zur Krisenbewältigung im Kanton Freiburg (Weiterbildung in Betrieben mit Kurzarbeitsentschädigung)
- Art. 1
- Artikel 31 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die obligatorische
- Art. 2
- Artikel 47 Abs. 1 AVIV, spätestens jedoch zehn Tage vor Beginn der
- Art. 3
- Art. 4
- Art. 5
- Art. 6
- Art. 7
- Art. 8
- Art. 9
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