Verordnung des BSV über den Pilotversuch «Intensive Frühintervention bei Kindern ... (831.201.74)
INHALT
Verordnung des BSV über den Pilotversuch «Intensive Frühintervention bei Kindern mit frühkindlichem Autismus»
- Verordnung des BSV über den Pilotversuch «Intensive Frühintervention bei Kindern mit frühkindlichem Autismus»
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Zweck des Pilotversuchs
- 2. Abschnitt: Teilnahme von Kindern mit frühkindlichem Autismus
- Art. 3 Voraussetzungen für die Teilnahme von Kindern mit frühkindlichem Autismus
- Art. 4 Beginn, Dauer und Ende der Teilnahme
- Art. 5 Gesuch um Teilnahme
- Art. 6 Zusprache der intensiven Frühintervention ohne Verfügung
- 3. Abschnitt: Teilnahme von Leistungserbringern
- Art. 7 Voraussetzungen für die Teilnahme von Leistungserbringern
- Art. 8 Vereinbarung zwischen Leistungserbringer und BSV
- Art. 9 Ende der Teilnahme
- 4. Abschnitt: Vergütung der Leistungen
- Art. 10 Voraussetzungen für die Leistungserbringer
- Art. 11 Fallpauschale
- Art. 12 Vergütung einer Verlängerung
- Art. 13 Ausgeschlossene Leistungsvergütung
- Art. 14 Akzessorische Leistungen
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 15 Übergangsbestimmungen
- Art. 16 Inkrafttreten und Geltungsdauer
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